Lieferungs- Zahlungsbedingungen

 

 

1. Allgemeines: Bei allen mit XAMBO, Germany geschlossenen Kaufverträgen gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Bestimmungen. Diese gelten auch bei zukünftigen Verträgen.  Der Käufer erkennt diese Bestimmungen als Vertragsinhalt an. Ergänzungen oder Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von XAMBO, Germany. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn XAMBO, Germany nicht ausdrücklich widerspricht bzw. liefert.

                 

         2. Angebot, Annahme:

Alle XAMBO,Germany-Angebote erfolgen freibleibend und vorbehaltlich eines Zwischenverkaufs. Beschreibungen, Technische Angaben 

oder Ablichtungen der Kaufsache in Angeboten, Prospekten oder sonstigen Unterlagen bestimmen keine zugesicherten Eigenschaften.

Es gelten die vereinbarten Spezifikationen. Allgemeine Werbeaussagen sind unverbindlich.

 

3. Lieferung:

Alle von XAMBO, Germany genannten Liefertermine und - fristen sind unverbindlich, sofern keine gesonderte schriftliche Lieferterminzusage vorliegt. Wenn die Kaufsache innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder vom Käufer abgeholt worden ist, dann ist die Lieferfrist eingehalten.  Die Anzeige der Versandbereitschaft innerhalb der Lieferfrist gilt dann als deren Einhaltung, wenn sich Versand bzw. Abholung aus Gründen verzögern, die XAMBO, Germany nicht zu vertreten hat.

Im Falle eines Verzuges von XAMBO, Germany steht dem Käufer erst nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist ein Rücktrittsrecht zu. Die Ausübungen des Rücktrittsrechts hat schriftlich zu erfolgen. Wird XAMBO, Germany an einer vereinbarten fristgerechten Lieferung durch nicht zu vertretende Umstände gehindert, verlängert sich diese Lieferfrist angemessen. Gleiches gilt, wenn derartige Umstände bei Unter- bzw. Zulieferern eintreten. Wird die Lieferung aus vorgenanten Gründen ganz oder teilweise unmöglich bzw. unzumutbar, wird XAMBO, Germany von seiner Leistungspflicht befreit.

XAMBO, Germany haftet bei Verzug oder Unmöglichkeit nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Darüber hinausgehende Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. XAMBO, Germany ist zu Teillieferungen berechtigt.

 

4. Preis:

Der Kaufpreis ergibt sich grundsätzlich aus dem der am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Kaufpreisänderungen nach Vertragsschluss und vor Auslieferung bzw. Abholung der Kaufsache werden durch Erstellung einer neuen Preisliste angezeigt.

Kaufpreisänderungen aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände bleiben vorbehalten. Der Käufer übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbedingungen auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen, sofern die Nutzung gewerblich erfolgt.

 

5. Zahlungsbedingungen

XAMBO, Germany- Rechnungen sind, soweit keine gesonderte schriftliche Vereinbarung vorliegt, grundsätzlich innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Voraus- oder A-Konto-Zahlungen werden nicht verzinst. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung erfüllt; eine Stundung des Kaufpreises ist durch die Annahme nicht gewährt. Die Zahlung mit Wechsel bedarf der besonderen Zustimmung von XAMBO, Germany. Wechselsteuer, Spesen und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Wechselgebers.

Zur Entgegennahme für Zahlungen von XAMBO, Germany sind nur Personen mit schriftlicher Inkassovollmacht berechtigt.

Bei Überschreitung des Netto-Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie Mahnkosten erhoben. Die Geltendmachung höherer Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund sowie eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. XAMBO, Germany ist ebenfalls berechtigt, weitere Lieferungen – auch aus anderen Aufträgen – zurückzuhalten und alle Forderungen sofort fällig zu stellen. Ein Zurückhaltungsrecht bzw. ein Recht auf Aufrechnung steht dem Käufer nur insoweit zu, als der geltend gemachte Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Im Falle der verschuldeten spürbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers, insbesondere der Nichteinlösung von Schecks oder bei Rücklastschriften, der Zahlungseinstellung, der Überschuldung, der Beantragung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, werden alle Forderungen sofort fällig. In diesen Fällen ist XAMBO, Germany u.a. berechtigt, nach Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

In den Fällen des Verzugs bzw. der spürbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hat der Käufer auf verlangen von XAMBO, Germany eine Liste der unter Eigentumsvorbehalt (vgl.8.) von XAMBO, Germany  stehenden Kaufsachen und eine Liste der an XAMBO, Germany abgetretenen Forderungen mit Name, Adresse des Schuldners, Höhe der Forderung zu übergeben sowie seinen Schuldnern die Abtretung der Forderungen anzuzeigen. XAMBO, Germany kann die Anzeige auch selbst vornehmen.

Zahlungen an Dritte sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von XAMBO, Germany und nur insoweit für den Käufer schuldbefreiend, als XAMBO, Germany in Höhe des Rechnungsbetrages von dem Dritten durch Zahlung, Aufrechnung oder in sonstiger Weise befriedigt wurde.

 

6. Versand, Verpackung:

Der Versand erfolgt in Deutschland unfrei. Ab einem bestimmten Bestellwert erfolgt die Lieferung frei Haus Deutschland. Der Bestellwert wird dem Kunden separat genannt.  Die Versandart liegt im Ermessen von XAMBO, Germany. Wünscht der Käufer eine besondere Versandart, trägt er die Mehrkosten zum normalen Versand. Im übrigen gelten die diesbezüglich auf den Bestell- und Lieferscheinen sowie Auftragsbestätigungen enthaltenen Bestimmungen.

Die Kaufsache wird in einer versand- und transportgerechten Verpackung geliefert. Mehrkosten für Ersatz- und Sonderverpackungen trägt der Käufer.

 

7. Gefahrenübergang, Reklamation:

Der Versand und Rückversand aller Waren erfolgen – auch bei frachtfreier Lieferung – auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Kaufsache dem Boten oder Fahrer übergeben wird. Unabhängig, ob es der eigene Bote bzw. Fahrer ist oder dieser von einer Spedition oder anderen Institution geschickt wurde. Verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die im Einflussbereich des Käufers liegen, geht die Gefahr im Zeitpunkt der Lieferbereitschaft  bereits auf den Käufer über, unabhängig, ob die Ware noch im Lager des Verkäufers ist.

Reklamationen wegen unvollständiger bzw. unrichtiger Lieferungen sind unverzüglich nach Erhalt der Kaufsache schriftlich XAMBO, Germany mitzuteilen.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Die Kaufsache bleibt bis zur Erfüllung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung mit XAMBO, Germany das Eigentum von XAMBO, Germany (Vorbehaltssache). Die Forderungen von XAMBO, Germany gehen durch Aufnahme in einen kontokorrentmäßigen Saldo  und dessen Anerkennung nicht unter.

Der Käufer ist zum Verkauf der Vorbehaltssache im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen Barzahlung oder unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes berechtigt. In diesen Fällen tritt der Käufer schon jetzt an XAMBO, Germany alle seine aus dem Rechtsgeschäft mit seinem Abnehmer entstehenden Forderungen – einschließlich seiner Sicherungsrechte –  sicherungshalber bis zur Erfüllung aller seiner Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit XAMBO, Germany ab.

Bei Verkauf der Vorbehaltssache zusammen mit Waren anderer Lieferer des Käufers unter Ausstellung einer Gesamtrechnung tritt der Käufer schon jetzt den auf die Vorbehaltssache von XAMBO, Germany entfallen Beitrag der Gesamtrechnung an XAMBO, Gernany ab. Entsprechendes gilt für die Nebenrechte. Der Käufer darf seinen Abnehmern das Eigentum erst nach vollständiger und unbedingter Zahlung des Kaufpreises übertragen. Der Käufer ist nicht berechtigt seinen Abnehmern das Eigentum zum Zwecke der Sicherheit für deren Kreditbeschaffung zur Finanzierung des Kaufpreises zu übertragen oder über die Vorbehaltssache Teilzahlungsverträge mit Finanzierungsinstituten abzuschließen. Eine Sicherungsübereinigung,  Verpfändung oder andere Verfügung, die dem Sicherungszweck des Eigentums zuwiderläuft, ist dem Käufer untersagt. Der Käufer ist verpflichtet, alle in  seinem Besitz befindliche Vorbehaltssachen gegen Wasser, Feuer und Einbruchdiebstahl auf seine Kosten zu versichern. Der Käufer erklärt sich einverstanden, dass die bei Eintritt des Versicherungsfalles auszuzahlende Entschädigung vom Käufer an XAMBO, Germany abgetreten wird. Der Käufer ist  nicht befugt, über die an XAMBO, Germany abgetretenen Forderungen zu verfügen. Insbesondere sind Abtretungen an Finanzinstitute oder Verfügungen im Rahmen des Factoring untersagt.

Macht ein Dritter Ansprüche auf die Vorbehaltsware oder die an XAMBO, Germany abgetretene Forderungen gegen den Käufer geltend, hat der Käufer auf den Eigentumsvorbehalt zugunsten von XAMBO, Germany hinzuweisen. Im Falle einer Pfändung ist außerdem XAMBO, Germany sofort unter Beifügung des Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung, die die Übereinstimmung der Pfandsache mit der Vorbehaltssache bzw. der an XAMBO, Germany abgetretenen Forderungen bestätigt, schriftlich zu benachrichtigen. Die durch die Abwehr des Zugriffes Dritter auf die Vorbehaltssache entstehenden Kosten trägt der Käufer, soweit diese von Dritten uneinbringlich sind.

Der Käufer ist widerruflich zur treuhänderischen Einziehung der an XAMBO, Germany abgetretenen Forderungen und der Verwertung der sie sichernden Nebenrechte auf Rechnung von XAMBO, Germany befugt. Diese Berechtigung erlischt ohne Widerruf  in den Fällen des Verzugs bzw. der spürbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers. Mit Widerruf oder Erlöschen der einzugs- bzw. Verwertungsberechtigung hat der Käufer die Inbesitznahme der Vorbehaltsware durch XAMBO, Germany oder einen XAMBO, Germany-Beauftragten zu dulden. Die Inbesitznahme gilt nur mit einer entsprechenden ausdrücklichen Erklärung als Rücktritt vom Vertrag.

An den aufgrund der Einziehungsermächtigung erhaltenen Bargeld erwirbt XAMBO, Germany im Augenblick der Entgegennahme durch den Käufer das Eigentum in Höhe der abgetretenen Forderungen. Dieses Geld ist getrennt aufzubewahren und an XAMBO, Germany abzuführen. Werden für die abgetretene Forderung Scheck oder Wechsel hingegeben, geht das Eigentum an diesen Papieren samt den verbrieften Rechte mit dem Erwerb durch den Käufer sicherungshalber an XAMBO, Germany über. Die Übergabe des Papiers an XAMBO, Germany wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der Käufer es in Verwahrung  nimmt, indossiert und unverzüglich an XAMBO, Germany weiterleitet. Gibt der Käufer einen Wechsel zum Diskont, tritt er den Diskonterlös schon jetzt an XAMBO, Germany ab. Der Käufer kann die Freigabe von für XAMBO, Germany bestehenden Sicherheiten verlangen, soweit diese Sicherheiten die Forderungen von XAMBO, Germany um mehr als 25% übersteigen.

 

9. Sachmangel:

Sollte innerhalb von 12 Monaten ab Datum des Kaufvertrages ein Sachmangel auftreten, der nachweislich bei Gefahrübergang auf den Käufer bereits vorhanden war, haftet XAMBO, Germany nach folgenden Bestimmungen:

Bei Mängelrügen und defekte Ware muss XAMBO, Germany unverzüglich schriftlich unter Beifügung des dazugehörigen Versandscheins und des Kaufbeleges informiert werden. Festgestellte Mängel können nach Wahl von XAMBO, Germany durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung unter Berücksichtigung der technisch und/oder wirtschaftlich günstigsten Lösung beseitigt werden. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung oder sonstiger Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung kann wahlweise Rückgängigmachung  des Kaufes oder Herabsetzung des Preises verlangt werden.

Ein Sachmangel liegt nicht vor bei folgenden Schäden: 1. normale Abnutzung 2. unsachgemäße Behandlung oder Instandsetzung durch den Käufer oder dritte 3. Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung 4. Einwirkung von Fremdzubehör und dergleichen.

Liegen der jeweiligen Kaufsache besondere Gewährleistungszusagen von XAMBO, Germany bei, so sind diese vorrangig gültig.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, oder dem Käufer, falls er Endverbraucher ist,

zwingend zustehen, oder soweit wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder einer Garantie zwingend gehaftet wird.

 

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand:

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus Verträgen mit XAMBO, Germany ist Remscheid.

Das Amtsgericht Remscheid ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis und dessen Abwicklung bzw. Rückabwicklung – unabhängig von der Höhe des Streitwertes – als ausschließlich örtlich und sachlich zuständiges Gericht vereinbart. XAMBO, Germany steht es frei, das Landgericht Remscheid oder ein anderes zuständiges Gericht anzurufen.

 

11. Export:

Der  Export der Kaufsache in Gebiete außerhalb der EU bedarf der schriftlichen Zustimmung von XAMBO, Germany. Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung ist XAMBO, Germany berechtigt, mit sofortiger Wirkung und mit den sich aus dem Gesetz ergebenden Folgen vom Kaufvertrag zurückzutreten.

 

12. Gültigkeit der Bedingungen:

Sollten ein oder mehrere Bedingungen unwirksam werden berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

13. Vertraulichkeit:

Alle nicht offenkundigen kaufmännischen oder technischen Informationen, die dem Käufer im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

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